Winterdienst
Nach der Straßenverkehrsordnung sind alle Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet, in der Zeit zwischen 6.00 und 22.00 Uhr die Gehsteige (oder 1 m Fahrbahn, wenn kein Gehsteig vorhanden) von Schnee und Eis zu säubern!
Die fallweise Schneeräumung durch Arbeiter der Gemeinde befreit die Liegenschaftseigentümer nicht von diesen Anrainerpflichten. Sie dürfen sich daher auch nicht darauf verlassen, dass die Gehsteige von der Gemeinde überhaupt und rechtzeitig geräumt werden. Bei Unfällen durch fehlende oder mangelhafte Räumung oder Streuung haftet der Besitzer!
Die Marktgemeinde Bad Schallerbach ist bemüht das Strassennetz von Schnee
und Eis freizuhalten und hat 2 Großschneepflüge, 1 Streu-LKW sowie mehrere Kleinräumgeräte im Einsatz.
Für weitere Auskünfte:
Markus Humer, 07249/48555-30, E-Mail: humer@bad-schallerbach.at
Ingolf Eder, 07249,48555-20, E-Mail: eder@bad-schallerbach.at













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