Die Amtssignatur ist die digitale Unterschrift auf Behördenschriftstücken.
So wie im E-Government eine Person mit ihrer Handysignatur Anträge digital signiert, gibt es auch seitens der Behörde eine digitale Unterschrift. Diese wird Amtssignatur genannt. Die Amtssignatur ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel im Sinne der eIDAS-VO (Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt). Weitere Informationen zum rechtlichen Rahmen finden Sie unter Rechtlicher Rahmen der digitalen Verwaltung.
Bringt eine Behörde die Amtssignatur auf Bescheide und andere Erledigungen auf, macht sie damit kenntlich, dass es sich um ein Behördenschriftstück handelt. Anhand der Amtssignatur ist zum einen erkennbar, von welcher Behörde das Dokument stammt und zum anderen gewährleistet sie die Prüfbarkeit des Dokuments.