Digitales Österreich

Das E‑Government-Gesetz ist das Kernstück im österreichischen E‑Government-Recht und Basis für das Digitale Österreich. Mit 1. März 2004 trat das Gesetz in Kraft und wurde zuletzt 2018 novelliert. Dazwischen gab es die Anpassungen an die Verordnung für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-VO).

Kernelemente des E-Governments in Österreich waren und sind die digitalen Projekte wie die Bürgerkarte, die als elektronischer Ausweis im Internet fungiert. Elektronische Amtsservices wie die elektronische Zahlung oder Zustellung wurden durch die Ausweismöglichkeit mittels Bürgerkarte im Internet erst möglich. Diese eindeutige Identifizierung und Authentifizierung durch die Bürgerkarte erlaubt die Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur. Damit können Anträge oder Verträge signiert werden, die sonst einer handschriftlichen Unterschrift bedürften. Die technische Umsetzungen erfolgt durch ein freies E-Government, mit Open Source BausteinenAbgekürzt werden sie MOA (Module für Online-Applikationen) genannt und in die jeweiligen Applikationen eingebunden. Damit können Unterschriften elektronisch geprüft, Schriftstücke elektronisch signiert und auch elektronisch zugestellt werden.

 Informationen zu Digitalen Services

 

Die digitalen Services der Behörden werden oftmals über Websites oder APPs angeboten.  Auf oesterreich.gv.at können ausgewählte Amtswege bequem elektronisch abgewickelt werden. Für die Wirtschaft ist das Unternehmensserviceportal usp.gv.at der zentrale Einstiegspunkt, um Informationen oder Transaktionen direkt vom Schreibtisch aus erledigen zu können. Das wichtigste E-Government-Portal der Finanzverwaltung FinanzOnline steht kostenlos rund um die Uhr zur Verfügung. Steuererklärungen sowie andere Anträge können jederzeit bequem von zu Hause aus erledigt werden. Bestimmte Förderansuchen des Bundes können teilweise direkt über das Transparenzportal abgewickelt werden. Angriffe auf Computer, Smartphones und Co. werden zunehmend komplexer und professioneller. Aus diesem Grund bietet das IKT-Sicherheitsportal – onlinesicherheit.gv.at – umfangreiche Informationen zum sicheren Umgang mit Internet und den digitalen Technologien. Auf der Homepage des Rechtsinformationssystems ris.gv.at können Benutzer u.a. in das nationale Recht, das europäische Gemeinschaftsrecht (mittels EUR-Lex) und in die Judikatur der Höchstgerichte, Kommissionen und Tribunale Einsicht nehmen.

Das E-Government International ermöglicht durch die digitalen Technologien und die Digitalisierung von Prozessen und Arbeitsweisen Verbesserungen für die Mehrheit der Bürger, Unternehmen und Verwaltungen bei der Interaktion und bei den Informationsverpflichtungen. Auch in Österreich haben diese Relevanz. Die Europäische Kommission (EK) setzt sich seit den 80er Jahren mit der Entwicklung der "Informationsgesellschaft" verstärkt auseinander. Erfahren Sie mehr über das E-Government in Europa. Allen Bürgerinnen und Bürgern soll der Zugang zum Internet gewährleistet sein. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich verpflichtet, ein barrierefreies Web für alle in der EU zu gewährleisten. Weltweit befassen sich einige Organisationen mit dem Thema E-Government.