Heizkostenzuschuss des Landes OÖ.

Heizkörper

Richtlinien des Landes Oberösterreich für die Gewährung eines Heizkostenzuschusses:


Voraussetzung:

Sozial bedürftige Menschen werden mit einem Heizkostenzuschuss unterstützt. Dieser kann von 16. März bis 15. Mai 2026 ONLINE beantragt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt frühestens ab 1. April 2026. 

  • Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. März 2026
  • Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor
  • Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (Einmalig pro Haushalt)
  • Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2025: Einpersonenhaushalt: 21.883,00 Euro
  • Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2025: Mehrpersonenhaushalt: 30.913,00 Euro


Die Prüfung des Antrages erfolgt mittels automatisierter Unterstützung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Zuschuss genehmigt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut im SEPA-Raum, das im Antrag bekanntzugeben ist.

Hier finden Sie Informationen zur Antragstellung (inklusive Link für die ONLINE-Beantragung)

02.03.2026