Information für Geflügelhalter:innen in Gebieten mit stark erhöhtem HPAI-Risiko

geflügel

Es wird höflich ersucht, dass jede Haltung von Geflügel bei der Bezirkshauptmannschaft zu melden ist bzw. im Veterinärinformationssystem – VIS eingetragen werden muss. 

Dies betrifft auch Haltungen von Geflügel für den Eigenbedarf.


Hier finden Sie wichtige Information für GeflügelhalterInnen

Vogelgesundheitsverordnung


13.11.2024