Information für Geflügelhalter:innen in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko

geflügel

Es wird höflich ersucht, dass jede Haltung von Geflügel bei der Bezirkshauptmannschaft zu melden ist bzw. im Veterinärinformationssystem – VIS eingetragen werden muss. 

Dies betrifft auch Haltungen von Geflügel für den Eigenbedarf.


Kundmachung über Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko

Infoblatt Geflügelhaltung in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpestrisiko

Vogelgesundheitsverordnung


13.11.2024