Inventarliste - Artikel 6 EED

Gemäß den Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III) ist die Gemeinde verpflichtet, ein Inventar der öffentlichen (beheizten/gekühlten) Gebäude zu führen und zu veröffentlichen. Die nachfolgende Inventarliste umfasst alle relevanten Gebäude der Gemeinde Bad Schallerbach die eine konditionierte Grundfläche von mehr als 250 m² aufweisen und somit der Pflichterhebung unterliegen.“


Energieausweis Rathaus

Energieausweis Feuerwehr Bad Schallerbach

Energieausweis Schulzentrum Bad Schallerbach

Energieausweis Musikheim

Energieausweis Vitadrom

Inventar Marktgemeinde Bad Schallerbach