Studentenförderung "Semesterticket - Klimaticket"

Semesterticket

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bad Schallerbach hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2023 einstimmig beschlossen, dass durch den Entfall der bisherigen Erlangungsvoraussetzung für ein vergünstigtes Semesterticket für die öffentlichen Verkehrsmitteln am Studienort, nämlich der Begründung des Hauptwohnsitzes am Studienort (Wien, Niederösterreich, Linz), der Gemeinderatsbeschluss vom 23. September 2014 „Fahrtkostenzuschuss für Studentinnen/Studenten, die den Hauptwohnsitz in Bad Schallerbach beibehalten“ mit der Beendigung des Sommersemesters 2023 aufgehoben wird.

Hinweis: Um die Förderung für das Sommersemester 2023 muss spätestens bis Ende des Wintersemesters 2023 bei der Marktgemeinde Bad Schallerbach angesucht werden!


Klimaticket           

In diesem Zusammenhang wird auch an dieser Stelle festgehalten, dass der Gemeinderat der Marktgemeinde Bad Schallerbach in seiner Sitzung am 3. Juli 2023 einstimmig beschlossen hat, dass der Kauf von Klimatickets durch die Marktgemeinde Bad Schallerbach nicht gefördert wird.
Dieser Beschluss wird dadurch begründet, dass einerseits Personen bis einschl. 25 (also auch Studentinnen/Studenten) und ab dem 65. Lebensjahr, sowie Menschen mit Beeinträchtigung das Klimaticket ohnedies wesentlich günstiger erhalten und andererseits eine Verknüpfung einer etwaigen Förderung an den Hauptwohnsitz dem Gesetz widersprechen würde.

Zuständig

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