Förderung erneuerbare Energieträger

Gefördert werden:

Errichtung von Solaranlagen:

  • Warmwasseraufbereitung:        20 % der Landesförderung, höchstens € 291,00
  • Raumheizung u. Warmwasser: 20 % der Landesförderung, höchstens € 436,00

Errichtung von Wärmepumpen für Raumheizung:

  • Erdreich und Grundwasser:       20 % der Landesförderung, höchstens € 436,00
  • Luft:                                                   20 % der Landesförderung, höchstens € 291,00

Errichtung/Einbau Hackgutfeuerungen, Pelletsfeuerungen oder Holzvergaserkessel

  • 20 % der Landesförderung, höchstens € 291,00


Wie kommen Sie zur Förderung?

Den Antrag auf Landesförderung füllen Sie bitte aus, und lassen diesen von der Gemeinde und der Errichtungsfirma bestätigen. Den ausgefüllten und bestätigten Antrag schicken Sie mit der Rechnung sowie der Einzahlungsbestätigung anschließend an das Amt der Oö. Landesregierung.


Mit dem Schreiben über die Zusicherung der Gewährung einer Landesförderung können Sie in der Finanzabteilung der Marktgemeinde Bad Schallerbach um Gemeindeförderung ansuchen. Die Gemeindeförderung wird Ihnen dann umgehend auf Ihr Konto überwiesen.

Zuständig

Förderungen